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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Versicherte Gesellschaften

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich geniessen die Organe und das Kader der Versicherungsnehmerin Versicherungsschutz.

Ist eine Muttergesellschaft Versicherungsnehmerin, so gilt die Deckung auch für:

  • Tochtergesellschaften
    • Mindestbeteiligung
    • ev. automatische Versicherungsdeckung für neu zu-erworbene oder gegründete Tochtergesellschaft
  • ev. Schwestergesellschaft

Deckungsausschlüsse

Beim D&O-Versicherungs-Abschluss sind stets zu prüfen die Deckungsausschlüsse wie

  • eingeschränkter geografischer Wirkungskreis der Versicherung
  • Gesellschaftszweck / Deckungsausschluss heikler Zwecke
  • Bilanzsumme / Deckungsausschluss ab bestimmter Bilanzsumme
  • usw.

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