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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Deckung

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personenkreis

Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger:

  • Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin
    • Dritte
    • Behörden infolge Gesetzesverletzungen
    • Aktionäre im Namen der Gesellschaft
    • Grossaktionäre (major shareholders)
    • Minderheitsaktionäre
    • Rechtsnachfolger versicherter Personen
  • Versicherungsnehmerin im Konkurs
    • Gesellschaftsgläubiger / Aktionäre

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist individuell festzulegen und bestimmt sich nach Massgabe der Versicherungspolice.

Leistungen

Der D&O-Versicherer übernimmt im Rahmen der Rechtsschutzfunktion folgende Leistungen:

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (duty to defend)
  • Ersatz des Vermögensschadens aus pflichtwidrigem Handeln und/oder Unterlassen bzw. Zahlung einer Vergleichssumme
  • Übernahme der Prozesskosten
  • ev. weitere Kosten

Haftungsmöglichkeiten

Nach Gesetzen:

Nach Fällen:

Besondere, oft nur auf Abrede mitversicherte Fälle:

  • Ansprüche von Organpersonen gegen andere Organpersonen (insured versus insured)
  • Ansprüche der Gesellschaft gegen Organe ausserhalb des Konkurses oder des Nachlassverfahrens (company versus insured)
  • Haftung aus Umstrukturierung
  • Haftung aus Börsengang
  • Punitive Damages
  • Haftung aus BVG 52

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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