Personenkreis
Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger:
- Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin
- Dritte
- Behörden infolge Gesetzesverletzungen
- Aktionäre im Namen der Gesellschaft
- Grossaktionäre (major shareholders)
- Minderheitsaktionäre
- Rechtsnachfolger versicherter Personen
- Versicherungsnehmerin im Konkurs
- Gesellschaftsgläubiger / Aktionäre
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist individuell festzulegen und bestimmt sich nach Massgabe der Versicherungspolice.
Leistungen
Der D&O-Versicherer übernimmt im Rahmen der Rechtsschutzfunktion folgende Leistungen:
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (duty to defend)
- Ersatz des Vermögensschadens aus pflichtwidrigem Handeln und/oder Unterlassen bzw. Zahlung einer Vergleichssumme
- Übernahme der Prozesskosten
- ev. weitere Kosten
Haftungsmöglichkeiten
Nach Gesetzen:
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
- Obligationenrecht (OR)
- Bundesgesetz über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Nach Fällen:
- Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin
- Stimmrechtsklage (OR 691 Abs. 3)
- Anfechtungsklage (OR 706 f.)
- Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von GV-Beschlüssen (OR 706b)
- Falsche Gewinnprognosen
- Versicherungsnehmerin im Konkurs
- Klage aus Prospekthaftung (FIDLEG 69)
- Klage aus Gründungshaftung (OR 753)
- Verantwortlichkeitsklage (OR 754)
- Klage aus Revisorenhaftung (OR 755)
- Klage aus Liquidatorenhaftung (OR 754)
- Strafklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (StGB 158)
Besondere, oft nur auf Abrede mitversicherte Fälle:
- Ansprüche von Organpersonen gegen andere Organpersonen (insured versus insured)
- Ansprüche der Gesellschaft gegen Organe ausserhalb des Konkurses oder des Nachlassverfahrens (company versus insured)
- Haftung aus Umstrukturierung
- Haftung aus Börsengang
- Punitive Damages
- Haftung aus BVG 52
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.